Studiengebühren
Vollzeit-Studierende aus der EU/dem EWR zahlen für ein erstes Studium auf einer bestimmten Stufe in der Regel keine Studiengebühren; Ausnahmen gelten etwa, wenn bereits ein gleichwertiger Abschluss vorliegt und ein weiteres Studium auf gleicher oder niedrigerer Stufe aufgenommen wird, oder bei bestimmten Teilzeitformaten - hier gelten Gebühren gemäß der Preisliste der Hochschule, ähnlich wie für Nicht-EU-Studierende. Nicht-EU/EWR-Studierende zahlen in den meisten Fällen Studiengebühren, die jede Hochschule selbst festlegt und veröffentlicht; laut dem staatlichen Portal Study in Slovenia liegen die landesweiten Spannen bei etwa 2.000-11.000 Euro pro Jahr für Bachelor- und integrierte Masterstudiengänge (z. B. Medizin, Veterinärmedizin) sowie etwa 2.000-15.000 Euro pro Jahr für Masterstudiengänge, je nach Fachrichtung und Hochschule. Vor einer Bewerbung bitte immer die aktuelle Preisliste der jeweiligen Hochschule und des Programms prüfen. [1]
Visum
Angehörige von Drittstaaten benötigen grundsätzlich ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Für ein volles Studium ist dies eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums ('dovoljenje za začasno prebivanje zaradi študija'), die vor der Einreise bei einer slowenischen Botschaft oder einem Konsulat beantragt wird und für die Dauer des Studiums, jedoch jeweils für höchstens ein Jahr, erteilt wird (verlängerbar für die Dauer des Studiums). Für kürzere Austauschaufenthalte von bis zu zwei Semestern kommt stattdessen ein Langzeitvisum vom Typ D infrage, für Aufenthalte bis zu 90 Tagen ein Schengen-Visum vom Typ C. Laut dem EU-Einwanderungsportal dürfen Inhaberinnen und Inhaber der Studien-Aufenthaltserlaubnis 'während der Gültigkeitsdauer der Erlaubnis in der Republik Slowenien auch eine Beschäftigung aufnehmen oder arbeiten, unter den Bedingungen der Gesetze über Beschäftigungsverhältnisse und Studierendenarbeit' - also über eine reguläre Anstellung oder den staatlichen Studierenden-Vermittlungsdienst ('Študentski servis'); eine gesonderte, niedrigere Wochenstundengrenze speziell für diesen Aufenthaltstitel wird nicht veröffentlicht. — 40 Stunden pro Woche (allgemeine gesetzliche Vollzeit-Obergrenze; das EU-Einwanderungsportal bestätigt, dass für Drittstaats-Studierende keine gesonderte niedrigere Grenze gilt, sondern die allgemeinen Gesetze über Beschäftigungsverhältnisse bzw. Studierendenarbeit). [2] [3] [4] [5]
Bewerbung
Die Hochschulen veröffentlichen ihre jährlichen Ausschreibungen (razpis za vpis) nach eigenem Zeitplan, koordiniert über das eVŠ-System: Ausschreibungen für Bachelor- und integrierte Masterstudiengänge (z. B. Medizin, Veterinärmedizin) erscheinen in der Regel spätestens Anfang Februar; Ausschreibungen für (grundständige) Masterstudiengänge in der Regel zwischen März und spätestens Anfang Juni; Ausschreibungen für Doktoratsstudiengänge in der Regel spätestens Anfang März. Jede Ausschreibung legt danach ihre eigene Bewerbungsfrist sowie eventuelle Aufnahmeprüfungs- oder Unterlagenfristen fest, die je nach Hochschule und Programm variieren - bitte immer die aktuelle Ausschreibung und das eVŠ-Portal direkt prüfen. [6] [7]
Bewerbungsportale
Sprache
Slovenian. Unterrichtssprache der meisten Studiengänge ist Slowenisch. Daneben verzeichnete die Programmdatenbank von Study in Slovenia zum Zeitpunkt der Prüfung (August 2026) rund 40 vollständig englischsprachige Bachelor-, 45 Master- und 30 Doktoratsstudiengänge, mit Schwerpunkten u. a. in Wirtschaft, Tourismus, Informatik, Data Science, Ingenieurwesen sowie einigen natur- und sozialwissenschaftlichen Fächern; die Liste wird jedes Frühjahr aktualisiert, das genaue Angebot ändert sich also von Jahr zu Jahr. Vor einer Bewerbung bitte immer die aktuelle Liste und die Programmseite der jeweiligen Hochschule prüfen. [8] [9]
Krankenversicherung
Für das Aufenthaltsverfahren muss ein ausreichender Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden. Studierende aus EU-/EWR-Mitgliedstaaten, der Schweiz und (laut geprüfter Quelle) Australien können ihren Versicherungsschutz aus dem Heimatland nutzen - in der Praxis die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder eine gleichwertige Bescheinigung - für notwendige und Notfallbehandlungen. Nicht-EU/EWR-Studierende, die nicht unter eines der bilateralen Sozialversicherungsabkommen Sloweniens fallen und nicht anderweitig in Slowenien pflichtversichert sind, müssen einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen und sich in der Praxis selbst bei einer Regionalstelle der slowenischen Krankenversicherungsanstalt (ZZZS) pflichtversichern; laut den im August 2026 geprüften Angaben beträgt der monatliche Beitrag für diese Pflichtversicherung 126,33 Euro (gekoppelt an 8,2 % des landesweiten durchschnittlichen Bruttogehalts und periodisch angepasst). Da die Pflichtversicherung Behandlungskosten nur teilweise übernimmt, empfehlen offizielle Stellen zusätzlich eine kommerzielle Zusatzversicherung für die Differenz. Dies ist eine allgemeine Orientierung, keine Versicherungs- oder Rechtsberatung - aktuelle Regeln und Beträge bitte immer bei der ZZZS, der zuständigen slowenischen Botschaft/dem Konsulat oder der Gasthochschule bestätigen. [10] [2] [4]
Hochschulen
- University of Ljubljana, Ljubljana [13] [9]
- University of Maribor, Maribor [14] [9]
- University of Primorska, Koper [15] [9]
- University of Nova Gorica, Nova Gorica [16] [9]
Stipendien
- Ad Futura - Scholarships for Foreign Nationals to Study in Slovenia — Staatliches Stipendienprogramm des slowenischen Fonds für Personalentwicklung und Stipendien (SRIPS, vormals Ad Futura/Sklad za razvoj kadrov) für ausländische Staatsangehörige, die in Slowenien studieren; dazu zählt eine eigene Schiene mit Stipendien auf Grundlage der bilateralen Entwicklungsabkommen Sloweniens mit Partnerländern. Berechtigte Länder, Studienstufen und Beträge werden jedes Jahr neu über öffentliche Ausschreibungen (javni razpisi) festgelegt, das konkrete Angebot ändert sich also von Jahr zu Jahr. [17]
- CEEPUS - Central European Exchange Programme for University Studies — Multilaterales Hochschulaustausch- und Stipendiennetzwerk, an dem Slowenien gemeinsam mit anderen mittel- und südosteuropäischen Ländern teilnimmt. Gefördert werden Mobilitätsaufenthalte von etwa ein bis zwei Semestern (oder kurze Sommerschulen) mit einem monatlichen Stipendium (laut den vom slowenischen Landesbüro genannten Bedingungen rund 400 Euro), dazu Wohnheimplatz, Krankenversicherung sowie in der Regel Verpflegungs- und Reisezuschuss. Die Bewerbung erfolgt über das CEEPUS-Online-System mit wiederkehrenden Fristen jeweils um den 1. Juni und den 1. November; das slowenische CEEPUS-Landesbüro ist bei CMEPIUS angesiedelt. [18]
Quellen
- Study in Slovenia - Tuition and Funding · abgerufen am ↩
- Study in Slovenia - Cost of Living · abgerufen am ↩
- Study in Slovenia - Temporary Residence for International Students · abgerufen am ↩
- Study in Slovenia - Working · abgerufen am ↩
- Study in Slovenia - Health Insurance · abgerufen am ↩
- Study in Slovenia - Academic Calendar and Deadlines · abgerufen am ↩
- Study in Slovenia - How to Apply: Bachelor's Level · abgerufen am ↩
- Study in Slovenia - Programmes in English · abgerufen am ↩
- Study in Slovenia - Universities and Institutions · abgerufen am ↩
- Study in Slovenia - Exchange Programmes · abgerufen am ↩
- Student: Slovenia - EU Immigration Portal, European Commission · abgerufen am ↩
- InfoTujci - Dovoljenje za začasno prebivanje zaradi študija (Vlada Republike Slovenije) · abgerufen am ↩
- University of Ljubljana - official website · abgerufen am ↩
- University of Ljubljana - Accommodation, Transport and Cost of Living · abgerufen am ↩
- University of Maribor - official website · abgerufen am ↩
- University of Primorska - official website · abgerufen am ↩
- University of Nova Gorica - official website · abgerufen am ↩
- SRIPS - Ad Futura Scholarships for Foreign Nationals · abgerufen am ↩
