Was Erasmus+ eigentlich abdeckt
Erasmus+ ist das Dachprogramm der EU für grenzüberschreitendes Lernen und bündelt Förderlinien, die früher getrennt für Hochschulbildung, Berufsbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung, Jugendarbeit und Sport liefen. Das Budget der Phase 2021–2027 wurde gegenüber der Vorgängerperiode auf rund 26,2 Milliarden Euro nahezu verdoppelt; als Schwerpunkte nennt die Europäische Kommission soziale Inklusion, den grünen und digitalen Wandel sowie die Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben. Im Hochschulbereich fördert es Mobilität zwischen Einrichtungen mit Erasmus-Charta sowie größere Kooperationsprojekte, für die sich einzelne Studierende nicht direkt bewerben können. [1]
Wer teilnehmen kann
Die Teilnahmeberechtigung hängt von der Einschreibung ab, nicht vom Pass: Berechtigt ist, wer an einer Hochschule in einem Erasmus+-Programmland mit Erasmus-Charta auf Kurzzeit-, Bachelor-, Master- oder Promotionsniveau eingeschrieben ist und dessen Auslandsaufenthalt fachlich zum Studium passt. Auch Studierende mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, die bereits an einer teilnehmenden Hochschule eingeschrieben sind, können also unter denselben Bedingungen teilnehmen wie EU-Bürgerinnen und -Bürger. Auch frisch Graduierte können noch ein Praktikum im Ausland absolvieren; die genauen Bedingungen und Fristen legt jedoch die zuletzt besuchte Hochschule fest, nicht eine einheitliche EU-Regel. [2] [3]
Studienaufenthalt, Praktikum und gemeinsame Studiengänge
Die längerfristige Studienmobilität dauert zwei bis zwölf Monate je Studienzyklus; bei langen einstufigen Studiengängen wie Medizin lassen sich laut aktuellem Programmleitfaden mitunter Aufenthalte bis zu insgesamt 24 Monaten kombinieren. Praktika im Ausland stehen eingeschriebenen Studierenden ebenso wie frisch Graduierten offen, dauern ebenfalls zwei bis zwölf Monate, können bei praktisch jeder Organisation weltweit stattfinden – außer bei den EU-Institutionen selbst – und lassen sich mit einem separaten Studienaufenthalt kombinieren. Kurzzeitige „Blended Mobility“ verbindet stattdessen einen 5- bis 30-tägigen Auslandsaufenthalt mit einem Online-Anteil. Eigenständig davon sind Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge: ein- bis zweijährige gemeinsame Programme (60, 90 oder 120 ECTS-Punkte) von mindestens drei Hochschulen aus drei Ländern, mit Vollstipendien für besonders leistungsstarke Bewerbende. [2] [3] [4]
Was der Zuschuss abdeckt – und die Studiengebühren
Die Europäische Kommission beschreibt den Zuschuss ausdrücklich als „Beitrag zu Reise- und Lebenshaltungskosten“, nicht als vollständige Kostenübernahme; die monatlichen Sätze unterscheiden sich je nach Zielort und werden jährlich von den nationalen und hochschulinternen Vergabestellen festgelegt – maßgeblich ist daher die Fördertabelle der eigenen Hochschule, nicht ein online kursierender Betrag. Eine feste Zusage gilt dagegen überall: Die Gasthochschule muss für die Austauschzeit auf Studien-, Einschreibe- und Prüfungsgebühren sowie Gebühren für Bibliotheks- oder Laborzugang verzichten; kleinere Zusatzkosten wie Studierendenschaftsbeiträge oder Versicherungen können weiterhin anfallen. Jedes Programmland hat eine eigene Nationale Agentur; in Deutschland ist das die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit bei DAAD. Studierende mit Behinderung oder vergleichbarem Mehrbedarf können über ihre Heimathochschule einen Inklusions-Zuschuss auf Basis der tatsächlichen Mehrkosten beantragen. [2] [5] [6] [7]
Bewerbung: Es gibt kein zentrales Formular
Ein zentrales europäisches Bewerbungsportal für Studierende gibt es nicht. Bewerbungen laufen über das International Office oder Erasmus-Büro der eigenen Hochschule, das Teilnehmende nach einem laut Europäischer Kommission fairen und transparenten Verfahren auswählt und anschließend an eine Partnerhochschule nominiert, mit der ein interinstitutionelles Abkommen besteht. Vor der Abreise unterzeichnen Studierende, Heimatfachbereich und Gasthochschule gemeinsam ein Learning Agreement, meist als Online Learning Agreement, das die zu absolvierenden Kurse oder Aufgaben und die zugehörigen Leistungspunkte festhält – die Anerkennung wird also vorab vereinbart statt im Nachhinein ausgehandelt. Fristen, einzureichende Unterlagen und Auswahlkriterien legt jede Hochschule selbst fest; maßgeblich ist daher immer das eigene International Office. [8] [9] [2]
Anerkennung der Studienleistungen
Weil das Learning Agreement vorab festlegt, welche Kurse angerechnet werden, muss die Heimathochschule im Ausland erbrachte Leistungen über ECTS oder ein gleichwertiges System anerkennen, ohne zusätzliche Auflagen zu stellen – vorausgesetzt, das Vereinbarte wird tatsächlich absolviert. Die Gasthochschule stellt dazu ein Transcript of Records aus, das die tatsächlich erbrachten Leistungen bestätigt. Jede Änderung am ursprünglichen Plan, etwa ein getauschter Kurs nach der Ankunft, sollte als formale Änderung dokumentiert werden statt nur informell abgesprochen zu sein, damit die Anerkennung auch bei abweichenden Ergebnissen bestehen bleibt. [2] [9]
Häufige Fehler
Das häufigste Problem ist das Timing: Fristen der Heimathochschule liegen meist Monate vor dem, was der EU-weite Überblick vermuten lässt, und ein Versäumnis lässt sich nicht durch eine Anfrage in Brüssel heilen. Ein zweiter Fehler ist, den Zuschuss als Vollfinanzierung statt als Beitrag zu behandeln, wodurch eine Finanzierungslücke ungeplant bleibt. Ein dritter Fehler ist, Kurse nach der Ankunft zu wechseln, ohne das Learning Agreement formal zu ändern – das gefährdet die Anerkennung. Ein vierter Irrtum ist die Annahme, der Zuschuss schließe automatisch Krankenversicherung oder Meldepflichten ein; beides bleibt in eigener Verantwortung und hängt von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsdauer ab. Manche fragen zudem nie nach Inklusions- oder Härtefall-Zuschüssen, einfach weil sie deren Existenz nicht kennen. [2] [5] [10]
Muss ich EU-Bürgerin oder EU-Bürger sein, um teilzunehmen?
Nein. Entscheidend ist die Einschreibung an einer teilnehmenden Hochschule in einem Programmland, nicht die Staatsangehörigkeit; auch Studierende von außerhalb der EU können teilnehmen, wenn sie dort bereits eingeschrieben sind. Nur die Einreise- und Aufenthaltsregeln für die jeweilige Staatsangehörigkeit im Zielland werden getrennt vom Erasmus+-Zuschuss geregelt. [2] [3]
Wie viel Geld bekomme ich tatsächlich?
Einen einheitlichen EU-weiten Betrag gibt es nicht. Die monatlichen Sätze unterscheiden sich nach Ländergruppe des Zielorts und werden jährlich im Programmleitfaden sowie von den nationalen und hochschulinternen Vergabestellen festgelegt. Verlässlich ist daher nur die aktuelle Fördertabelle der eigenen Hochschule oder Nationalen Agentur – nicht eine im Internet kursierende Zahl. [2] [11]
Kann ich den Zuschuss mit anderer Förderung oder einem Nebenjob kombinieren?
Grundsätzlich ja, da der Zuschuss ausdrücklich als Beitrag und nicht als Vollfinanzierung gedacht ist. Ob sich ein bestimmtes nationales Stipendium, ein Studienkredit oder Einkünfte aus einem Nebenjob damit kombinieren lassen, hängt von den Regeln der jeweils anderen Förderstelle ab – das sollte dort ebenso geklärt werden wie im eigenen International Office. [2]
Was passiert, wenn ich im Ausland Prüfungen nicht bestehe?
Die Anerkennung richtet sich nach den tatsächlich erbrachten Leistungen gemäß dem unterschriebenen Learning Agreement; nicht bestandene oder fehlende Leistungen werden entsprechend nicht angerechnet und müssen häufig nachgeholt werden. Wiederholungsmöglichkeiten, Fristen und mögliche Auswirkungen auf die Regelstudienzeit legt die Prüfungsordnung der Heimathochschule fest, nicht Erasmus+ selbst. [9] [2]
Kann ich Erasmus+ auch außerhalb Europas machen?
Ja, allerdings unterscheiden sich die Möglichkeiten je nach Mobilitätsart: Ein Praktikum kann bei praktisch jeder Organisation weltweit stattfinden, außer bei den EU-Institutionen selbst. Studienaufenthalte im Rahmen der Hochschulmobilität laufen dagegen zwischen Programm- und Partnerländern, wie sie der aktuelle Programmleitfaden festlegt – der Status des gewünschten Ziellandes sollte vorab beim eigenen International Office geklärt werden. [3] [11]
Quellen
- What Is Erasmus+? (European Commission) · abgerufen am ↩
- Erasmus+ Opportunities for Individuals: Students (European Commission) · abgerufen am ↩
- Erasmus+ Opportunities for Individuals: Studying Abroad (European Commission) · abgerufen am ↩
- Erasmus+ Opportunities for Individuals: Traineeships Abroad for Students (European Commission) · abgerufen am ↩
- Erasmus+ Opportunities for Individuals: Erasmus Mundus Joint Masters (European Commission) · abgerufen am ↩
- Erasmus+: How to Take Part (European Commission) · abgerufen am ↩
- Erasmus+ Resources and Tools: Mobility and Learning Agreements (European Commission) · abgerufen am ↩
- Erasmus+: Support for Students and Staff with Physical, Mental or Health-Related Conditions (European Commission) · abgerufen am ↩
- Erasmus+ National Agencies (European Commission) · abgerufen am ↩
- Erasmus+ Programme Guide (European Commission) · abgerufen am ↩
- National Agency for EU Higher Education Cooperation (DAAD, Germany) · abgerufen am ↩
- Your Europe: Studying Abroad in the EU (European Union) · abgerufen am ↩
