Studiengebühren
Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz sowie formelle Austausch- und Promotionsstudierende zahlen keine Studiengebühren. Alle anderen internationalen Studierenden zahlen sowohl eine einmalige Bewerbungsgebühr von 900 SEK pro Bewerbungssemester (Universityadmissions.se) als auch eine Studiengebühr, die jede Hochschule und jedes Programm individuell festlegt. Laut Swedish Institute liegen die Studiengebühren im Schnitt bei rund 160.000 SEK pro Jahr und reichen insgesamt von etwa 80.000 bis 320.000 SEK pro Jahr. Beispiele: Die Uppsala University verlangt 50.000–72.500 SEK pro Semester (100.000–145.000 SEK pro Jahr) je nach Programm; die Stockholm University verlangt 90.000 SEK pro Jahr für Geistes-/Sozialwissenschaften und Jura sowie 140.000 SEK pro Jahr für Naturwissenschaften; das KTH Royal Institute of Technology verlangt für die meisten zweijährigen Masterprogramme rund 180.000 SEK pro Jahr (insgesamt 360.000 SEK). Zahlreiche Hochschulen sowie das Swedish Institute vergeben Stipendien, die die Studiengebühr ganz oder teilweise erlassen. [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8]
Visum
Aufenthaltserlaubnis für Studien im Hochschulbereich (Residence Permit for Studies at Higher Education), ausgestellt von der schwedischen Migrationsbehörde Migrationsverket; die Antragsgebühr beträgt 1.500 SEK für Erwachsene. Voraussetzungen sind eine abschließende Zulassung zu einem Vollzeitstudium, die Zahlung der ersten Studiengebührenrate (falls gebührenpflichtig), ausreichende finanzielle Mittel (Unterhaltsanforderung von mindestens 10.656 SEK pro Monat im Jahr 2026) sowie bei Studien unter einem Jahr eine umfassende Krankenversicherung. Je nach Hochschule wird der Titel für ein oder zwei Jahre erteilt, jedoch nie länger als das Studium dauert. — 15 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit (neue Regel seit 11. Juni 2026, gilt für ab diesem Datum erteilte Aufenthaltstitel); im Juni, Juli und August unbeschränkt; ebenfalls unbeschränkt bei Praktika im Rahmen des Studiums, bei Studierendenvertretung, Verwaltungs- oder Forschungstätigkeit an der eigenen Hochschule sowie nach Abschluss von mindestens zwei Semestern Hochschulstudium, sofern kein neuer Aufenthaltstitel für ein Studium unterhalb der Promotion beantragt wird. [9] [10] [11]
Bewerbung
Bachelor- und Masterbewerbungen laufen zentral über Universityadmissions.se. Die erste Bewerbungsrunde – ausdrücklich für internationale Bewerbende gedacht, da genügend Zeit für Aufenthaltserlaubnis, Wohnungssuche und Umzug nach Schweden bleibt – öffnet am 16. Oktober und endet am 15. Januar; Bewerbungsgebühr (900 SEK für gebührenpflichtige Nicht-EU/EWR-Bewerbende) und Unterlagen sind bis zum 2. Februar fällig, Zulassungsbescheide folgen Ende März (26. März für Master-, 31. März für Bachelorprogramme), und das Herbstsemester beginnt im August/September. Eine zweite Bewerbungsrunde (16. März–15. April) besteht vor allem für bereits in Schweden lebende bzw. EU/EWR-Bewerbende, da Nicht-EU/EWR-Bewerbende darüber meist keine Zeit mehr für eine Aufenthaltserlaubnis haben. Für einen Studienstart im Frühjahrssemester liegt die Bewerbungsfrist üblicherweise Mitte August des Vorjahres. Genaue Termine können je Jahr und Hochschule leicht variieren. [12] [2]
Bewerbungsportale
Sprache
Swedish. Landessprache ist Schwedisch, doch laut dem Study-in-Europe-Portal der Europäischen Kommission bietet Schweden landesweit über 1.000 vollständig englischsprachige Bachelor- und Masterprogramme an 39 Hochschulen an; ein Schwedischnachweis ist für diese Programme in der Regel nicht erforderlich. Grundkenntnisse in Schwedisch werden dennoch für den Alltag, Nebenjobs und die spätere Arbeitssuche empfohlen. [11]
Krankenversicherung
Wer für ein Studium von mindestens einem Jahr zugelassen wird, sollte sich im schwedischen Bevölkerungsregister anmelden und erhält dadurch Zugang zur öffentlichen Gesundheits- und Zahnversorgung zu denselben Bedingungen wie schwedische Einwohner. Bei einem Studienaufenthalt unter einem Jahr ist eine umfassende Krankenversicherung Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis; sie muss Notfall- und sonstige medizinische Behandlung, Krankenhausaufenthalte, zahnärztliche Notfallbehandlung sowie den medizinisch bedingten Rücktransport abdecken. EU-/EWR- und Schweizer Studierende nutzen hierfür in der Regel die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Viele Hochschulen schließen für gebührenpflichtige oder Austauschstudierende automatisch eine Versicherung des staatlichen Versicherers Kammarkollegiet ab (z. B. FAS/FASplus für gebührenpflichtige Studierende, Student IN für Austauschstudierende); Details sind bei der jeweiligen Hochschule zu erfragen. Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Versicherungsberatung; maßgeblich sind die Vorgaben von Migrationsverket, Kammarkollegiet und der Hochschule. [9] [13] [11]
Hochschulen
- Lund University, Lund [8] [14]
- Uppsala University, Uppsala [4] [5]
- KTH Royal Institute of Technology, Stockholm [3] [15]
- Stockholm University, Stockholm [6] [16]
- University of Gothenburg, Göteborg [7]
Stipendien
- Swedish Institute Scholarships for Global Professionals (SISGP) — Voll finanziertes Stipendium des Swedish Institute für ein- oder zweijährige, englischsprachige Vollzeit-Masterprogramme in Schweden. Es deckt die vollständigen Studiengebühren ab (die das Swedish Institute jedes Semester direkt an die Hochschule zahlt), umfasst eine monatliche Lebenshaltungspauschale von 12.000 SEK für die gesamte Studiendauer, einen einmaligen Reisekostenzuschuss von 15.000 SEK (10.000 SEK für Stipendiat:innen aus Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und der Ukraine) sowie die Mitgliedschaft im SI Network for Global Professionals. Nicht enthalten sind eine Versicherung und Zuschüsse für Familienangehörige. [17]
- Lund University Global Scholarship — Leistungsstipendium der Lund University für herausragende Studierende von außerhalb der EU/des EWR und der Schweiz. Die Hochschule vergibt jährlich rund 26 Millionen SEK an Stipendiengeldern; je nach Zuerkennung kann ein Stipendium einen Teil oder die gesamte Studiengebühr des Programms abdecken. [14]
- KTH Scholarship — Deckt die vollständige Studiengebühr eines ein- oder zweijährigen Masterprogramms am KTH Royal Institute of Technology ab; die Fortsetzung im zweiten Jahr hängt von zufriedenstellenden Studienleistungen im ersten Jahr ab. Lebenshaltungskosten sind nicht enthalten. 2025 wurden 65 von 803 zugelassenen Stipendienbewerbenden (8 %) für das Stipendium nominiert. [15]
- Stockholm University Scholarship Scheme — Deckt die gesamte Studiengebühr eines Masterprogramms an der Stockholm University ab; die Lebenshaltungskosten müssen Stipendiat:innen weiterhin selbst tragen. [16]
Quellen
- Fees & costs - Study in Sweden (Swedish Institute) · abgerufen am ↩
- Autumn semester dates - Universityadmissions.se (Swedish Council for Higher Education) · abgerufen am ↩
- Fees and scholarships - Universityadmissions.se (Swedish Council for Higher Education) · abgerufen am ↩
- Apply for a residence permit for studies at higher education - Swedish Migration Agency · abgerufen am ↩
- New rules for residence permits for studies in higher education - Swedish Migration Agency · abgerufen am ↩
- Study in Sweden - tuition, visas, scholarships, and student life (European Education Area, European Commission) · abgerufen am ↩
- The Swedish Institute Scholarship for Global Professionals - Swedish Institute · abgerufen am ↩
- Tuition fees - University of Gothenburg · abgerufen am ↩
- Application and tuition fees for master's studies - KTH Royal Institute of Technology · abgerufen am ↩
- KTH Scholarship - KTH Royal Institute of Technology · abgerufen am ↩
- Tuition fees for Master's students - Uppsala University · abgerufen am ↩
- Financing - Uppsala University · abgerufen am ↩
- Costs, fees and scholarships - Stockholm University · abgerufen am ↩
- Scholarships - Stockholm University · abgerufen am ↩
- Tuition fees - Lund University · abgerufen am ↩
- Lund University Global Scholarship - Lund University · abgerufen am ↩
- Insurance for students and foreign visitors - Kammarkollegiet · abgerufen am ↩
