| Österreich | Österreich hat kein zentrales nationales Bewerbungsportal: Bewerbungen erfolgen direkt bei der jeweiligen Hochschule. Die gesetzlichen Regelfristen sind der 5. September für das Wintersemester und der 5. Februar für das Sommersemester; einzelne Hochschulen setzen jedoch frühere interne Fristen, und Studiengänge mit Aufnahmeverfahren (z. B. Medizin, manche Kunststudiengänge) können bereits bis zu sechs Monate vorher schließen. Drittstaatsangehörige sollten sich deutlich vor diesen Terminen bewerben, um Zeit für Anerkennungsverfahren und den Aufenthaltstitel einzuplanen. |
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| Niederlande | Die meisten niederländischen Bachelor- und Masterprogramme werden über das nationale Portal Studielink registriert. Zulassungsbeschränkte ('numerus fixus') Studiengänge wie Medizin, Zahnmedizin, Dentalhygiene oder Physiotherapie haben eine frühe Frist zum 15. Januar, durchlaufen zwischen dem 15. Januar und 15. April ein Auswahl- oder Losverfahren und erhalten ihr Ergebnis am 15. April über Studielink, verbunden mit einer zweiwöchigen Frist zur Annahme eines angebotenen Platzes. Für alle anderen Studiengänge gilt die allgemeine Studielink-Frist zum 1. Mai. Nicht-EU-/EWR-Bewerbenden, die einen Aufenthaltstitel und ein Visum benötigen, wird empfohlen, sich deutlich vor diesen Terminen zu bewerben, damit die Hochschule genug Zeit für das Einwanderungsverfahren hat; einzelne Hochschulen oder Studiengänge setzen zudem eigene, frühere Fristen. |
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| Dänemark | Bachelor-Studiengänge laufen über das zentrale System Optagelse.dk, mit Fristen am 15. März, 12:00 Uhr MEZ (Quote 2, für internationale Bewerber und Bewerber mit ausländischem Abschluss) und am 5. Juli, 12:00 Uhr MEZ (Quote 1, überwiegend für Bewerber mit dänischem Abschluss); Zulassungsbescheide werden in der Regel am 28. Juli verschickt. Master-Studiengänge sind nicht zentral koordiniert: Bewerbungen erfolgen direkt bei der jeweiligen Hochschule. An der Aarhus University etwa müssen Nicht-EU/EWR-Bewerber bis zum 15. Januar für einen Studienstart im August/September bzw. bis zum 15. September für einen Start im Januar/Februar bewerben; Fristen und Starttermine unterscheiden sich je nach Hochschule und Programm. |
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| Frankreich | Die Fristen hängen vom Bewerbungsweg ab und verschieben sich von Jahr zu Jahr leicht. Parcoursup, vor allem für das erste Jahr einer Licence (Bachelor) genutzt, öffnet Mitte Dezember, Bewerbungen laufen bis März (Zyklus 2026: Plattformöffnung 17. Dezember 2025, Bewerbungsfenster 19. Januar bis 12. März 2026). Mon Master, die nationale Plattform für die Masterzulassung, öffnet Anfang Februar mit Bewerbungsschluss Mitte März (Zyklus 2026: Öffnung 2. Februar, Bewerbungen bis 16. März 2026). Bewerbende aus den Ländern, für die das verpflichtende Verfahren „Études en France“ gilt, müssen über Campus France bewerben; dieses Verfahren verbindet die Studienbewerbung mit dem Visumsverfahren und sollte mehrere Monate vor dem geplanten Studienbeginn gestartet werden. Die genauen aktuellen Termine sollten stets auf dem jeweiligen Portal oder der Seite der Hochschule geprüft werden. |
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| Ungarn | Bewerbungen für selbstfinanzierte Studienplätze (ohne Stipendium) werden in der Regel ab etwa November für das kleinere Februar-Semester und ab etwa Februar bis Ende Mai für das Hauptsemester im September angenommen; die genauen Fristen legt jede Hochschule selbst fest. Bewerbungen für das Stipendium Hungaricum für ein bestimmtes Studienjahr öffnen etwa im November und enden am 15. Januar (14 Uhr MEZ) des Folgejahres; die Ergebnisse werden bis Anfang Juli bekanntgegeben. |
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| Portugal | Es gibt kein einheitliches landesweites Bewerbungsportal und keine einheitliche Frist für internationale (Nicht-EU-)Studierende: Der Zugang erfolgt über den gesetzlich geregelten Sonderzulassungswettbewerb für internationale Studierende („concurso especial de acesso e ingresso para estudantes internacionais“, Decreto-Lei n.º 36/2014), bei dem jede Hochschule Plätze, Verfahren und Bewerbungsfristen jährlich selbst festlegt, auf der eigenen Website veröffentlicht und der DGES meldet. EU-Studierende können zusätzlich am nationalen Zulassungsverfahren (Concurso Nacional de Acesso) teilnehmen, das in der Regel in mehreren Phasen über den Sommer läuft. In beiden Fällen gilt: Verbindlich ist stets die Frist der jeweiligen Hochschule bzw. des jeweiligen Studiengangs, die frühzeitig direkt dort geprüft werden sollte. |
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| Spanien | Spanien hat kein zentrales landesweites Bewerbungsportal; Bewerbungen erfolgen in der Regel direkt bei der jeweiligen Hochschule, ergänzt – wo erforderlich – um das gesonderte UNEDasiss-Verfahren. Bewerbende von außerhalb der EU/des EWR, deren Sekundarschulabschluss nicht automatisch für den Hochschulzugang in Spanien anerkannt wird, müssen zunächst die UNEDasiss-Zugangsakkreditierung („Calificación de Acceso“) erwerben – ein Verfahren zur Bewertung der Vorbildung, das für viele Studierende zusätzlich Zugangsprüfungen (PCE) umfasst und viele Monate vor dem geplanten Studienbeginn eingeleitet werden sollte. Für zum Herbstsemester beginnende Bachelorstudiengänge („Grado“) liegt die reguläre „preinscripción“ der meisten Hochschulen etwa zwischen Mitte Juni und der ersten Juliwoche, häufig mit einer bis Ende Juli verlängerten Frist für internationale Bewerbende sowie weiteren Nachrückverfahren bis in den September hinein; die Universitat Politècnica de València veröffentlicht beispielsweise eine solche verlängerte internationale Frist. Masterstudiengänge arbeiten meist mit mehreren gestaffelten Bewerbungsphasen von etwa November bis September, deren genaue Termine jede Hochschule und jedes Programm einzeln festlegt. Da die Fristen je nach Region, Hochschule und Programm variieren, sollten Bewerbende die aktuellen Termine stets direkt bei der Zielhochschule bestätigen. |
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| Italien | Die Vorregistrierung visumpflichtiger Nicht-EU-Studierender läuft über das Portal Universitaly und muss vor dem Visumantrag abgeschlossen sein; die Fristen legt jede Hochschule selbst fest und sie liegen meist zwischen Mai und September (Beispiele: Sapienza Universität Rom 15. Mai 2026 für visumpflichtige Nicht-EU-Bewerbende bzw. 31. Juli 2026 für EU-Bewerbende, Universität Pisa 30. September 2026). Genaue Termine, auch je Studiengang, ändern sich jährlich und sollten direkt bei der Wunschhochschule geprüft werden. |
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| Deutschland | Für den Studienstart zum Wintersemester (Oktober) liegt die Bewerbungsfrist über uni-assist oder direkt bei der Hochschule typischerweise um den 15. Juli; für das Sommersemester (April) liegt sie typischerweise um den 15. Januar. Viele Hochschulen und auch uni-assist setzen jedoch eigene, teils frühere Fristen, und zulassungsbeschränkte Fächer wie Medizin laufen mit eigenem Zeitplan über hochschulstart.de – maßgeblich ist daher immer die Frist der jeweiligen Hochschule. |
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| Polen | Polen hat fast 380 staatliche und private Hochschulen, die jeweils ihr eigenes Zulassungsverfahren durchführen. Die Bewerbungsphasen für die meisten Bachelor- und Masterstudiengänge beginnen in der Regel im April oder Mai und können bis zu sechs Monate dauern; das akademische Jahr startet Anfang Oktober. Da Zeitplan und benötigte Unterlagen je nach Hochschule und Studiengang variieren, sollten Bewerberinnen und Bewerber die genaue Frist stets direkt bei der gewählten Hochschule bestätigen. |
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| Irland | Bachelor-Studienplätze an irischen Universitäten und Technological Universities werden über die Central Applications Office (CAO) vergeben: Die Bewerbung für den Studienstart im Herbst öffnet am 5. November des Vorjahres, bis zum 20. Januar gilt eine ermäßigte Online-Gebühr, und die reguläre Bewerbungsfrist endet am 1. Februar; die Studienwahl kann kostenlos bis zum 1. Juli geändert werden. Masterstudiengänge, ein Einstieg oberhalb des ersten Studienjahres sowie die meisten Bewerbungen von außerhalb der EU laufen nicht über die CAO, sondern direkt bei der jeweiligen Hochschule, meist mit hochschul- bzw. programmspezifischen oder laufenden Fristen – Bewerbende von außerhalb der EU sollten sich wegen der Visabearbeitungszeit deutlich früher bewerben. |
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| Tschechien | Für Tschechien gibt es kein zentrales Bewerbungsportal – jede Hochschule betreibt ihr eigenes Online-Bewerbungssystem. Für einen Studienbeginn im September enden die meisten Bewerbungsfristen zwischen Februar und April; einzelne englischsprachige Programme bleiben je nach Fakultät bis Juni oder Juli offen, während tschechischsprachige Bachelor- und Masterprogramme meist am 28. Februar oder 31. März schließen. Promotionsprogramme folgen eigenen Zeitplänen (z. B. rund um den 30. April für einen Studienbeginn im Oktober). Die genauen Termine sollten stets auf der jeweiligen Fakultäts- bzw. Programmseite geprüft werden. |
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| Schweden | Bachelor- und Masterbewerbungen laufen zentral über Universityadmissions.se. Die erste Bewerbungsrunde – ausdrücklich für internationale Bewerbende gedacht, da genügend Zeit für Aufenthaltserlaubnis, Wohnungssuche und Umzug nach Schweden bleibt – öffnet am 16. Oktober und endet am 15. Januar; Bewerbungsgebühr (900 SEK für gebührenpflichtige Nicht-EU/EWR-Bewerbende) und Unterlagen sind bis zum 2. Februar fällig, Zulassungsbescheide folgen Ende März (26. März für Master-, 31. März für Bachelorprogramme), und das Herbstsemester beginnt im August/September. Eine zweite Bewerbungsrunde (16. März–15. April) besteht vor allem für bereits in Schweden lebende bzw. EU/EWR-Bewerbende, da Nicht-EU/EWR-Bewerbende darüber meist keine Zeit mehr für eine Aufenthaltserlaubnis haben. Für einen Studienstart im Frühjahrssemester liegt die Bewerbungsfrist üblicherweise Mitte August des Vorjahres. Genaue Termine können je Jahr und Hochschule leicht variieren. |
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| Belgien | Belgien hat kein zentrales nationales Bewerbungsportal: Jede Hochschule und jedes der beiden großen Bildungssysteme des Landes – die Flämische Gemeinschaft und die Föderation Wallonie-Brüssel – organisiert Zulassung und Fristen eigenständig. Als Faustregel gilt: Nicht-EU-Staatsangehörige, die ein Studierendenvisum benötigen, müssen sich früher bewerben als EU-/EWR-Bewerbende – an der ULB lief die Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Studierende 2026/27 beispielsweise von Mitte Februar bis Ende März, während EU-/EWR-Bewerbende bis zum 30. September Zeit hatten. Studiengänge mit begrenzter Platzzahl für nicht ansässige Studierende ('numerus fixus'), etwa Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Physiotherapie/Logopädie, haben eigene, frühere Fristen und ein Auswahl- oder Losverfahren. Die genaue Frist der gewählten Hochschule sollte stets auf deren eigener Zulassungsseite geprüft werden. |
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| Finnland | Die meisten englischsprachigen Bachelor- und Masterprogramme laufen über eine gemeinsame nationale Bewerbungsrunde auf Studyinfo, die üblicherweise im Januar für den Studienbeginn im darauffolgenden Herbst öffnet – zum Beispiel bundesweit vom 7. bis 21. Januar 2026 für den Studienbeginn Herbst 2026 oder speziell an der Universität Helsinki vom 5. bis 19. Januar 2027 für den Studienbeginn Herbst 2027; genaue Start- und Enddaten variieren je nach Jahr und Hochschule leicht. Einige Masterprogramme bieten zusätzlich eine Bewerbungsrunde im Frühjahr an. Bewerbende von außerhalb der EU/des EWR/der Schweiz müssen bei einer gemeinsamen Bewerbung auf englischsprachige Programme eine nicht erstattungsfähige Bewerbungsgebühr (100 Euro) entrichten. |
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| Griechenland | Es gibt keine einheitliche landesweite Bewerbungsfrist: Jede griechische Hochschule bzw. jedes Programm legt eigene Zulassungstermine und Unterlagenanforderungen fest. Interessierte sollten Programme über den offiziellen nationalen Programme Finder oder die @SiG-Bewerbungsplattform suchen und die konkrete Frist direkt bei der jeweiligen Hochschule bestätigen. |
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| Rumänien | Rumänien verfügt über kein einheitliches, zentrales Bewerbungsportal: Bewerber:innen bewerben sich direkt bei der gewünschten Hochschule, die nach rund 15 Tagen eine vorläufige Entscheidung trifft; anschließend leitet die Hochschule die Unterlagen an das Bildungsministerium weiter, das weitere 30 bis 60 Tage für die Ausstellung des offiziellen Letter of Acceptance benötigt, der für das Studierendenvisum erforderlich ist. Da das akademische Jahr formal am 1. Oktober beginnt (bis zu diesem Termin müssen ausländische Studierende die Immatrikulation abgeschlossen haben), wird Bewerber:innen aus Nicht-EU-Staaten empfohlen, den Prozess mehrere Monate im Voraus zu beginnen. Für ein rumänisches Regierungsstipendium gilt ein separater, früherer Zeitplan über scholarships.studyinromania.gov.ro: Für das Studienjahr 2025/2026 endete das Bewerbungsfenster beispielsweise am 12. März 2025, die Ergebnisse wurden bis Ende Juni 2025 bekanntgegeben; für die jeweils nächste Aufnahme wiederholen sich vergleichbare Termine jährlich. Einzelne Hochschulen und Erasmus+-Austausche legen zusätzliche eigene Fristen fest, weshalb stets die jeweilige Programmseite geprüft werden sollte. |
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| Kroatien | Für staatlich finanzierte, kroatischsprachige Studienplätze läuft die Zulassung für 2026/2027 über das nationale System 'Postani student!' in zwei Runden: eine Hauptrunde mit Anmeldebeginn am 1. Februar 2026, vorläufigen Ranglisten um den 8. Juli 2026 und Einschreibungsbeginn am 16. Juli 2026, sowie eine Herbstrunde für verbleibende Plätze mit Anmeldung ab 20. Juli 2026 und Einschreibung ab 17. September 2026. Zentral koordinierte Master-Zulassungen ('diplomski') laufen von etwa 1. Juli bis Ende September 2026. Englischsprachige Programme und Direktbewerbungen von Nicht-EU-Studierenden sind nicht Teil dieses nationalen Kalenders; hier legt jede Hochschule eigene Fristen für internationale Bewerbende fest, weshalb eine direkte Kontaktaufnahme mit der gewünschten Institution empfohlen wird. |
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| Malta | Der Hauptstudienbeginn an der University of Malta liegt jedes Jahr im Oktober; die Online-Bewerbung öffnet bereits im November des Vorjahres, zusätzlich gibt es einen kleineren Aufnahmetermin im Februar. Für den Studienstart im Oktober 2026 liegt die allgemeine Bewerbungsfrist beim 22. Juli 2026; Nicht-EU-/Nicht-EWR-Bewerbende, die für die Einreise ein Visum benötigen, müssen sich bereits bis zum 1. Juli 2026 bewerben. Für Studiengänge, die dies noch zulassen, werden Spätbewerbungen gegen eine höhere Gebühr bis zum 15. September 2026 angenommen. Zulassungsbeschränkte Studiengänge wie Medizin und Zahnmedizin folgen einem eigenen, früheren Zeitplan (überschlägig Januar bis März für denselben Studienstart im Oktober). Die meisten Forschungsmasterstudiengänge und alle Promotionsprogramme (außer Doctor of Medicine and Surgery) nehmen ganzjährig Bewerbungen an. MCAST, das Institute of Tourism Studies und private Anbieter wie die American University of Malta haben eigene Bewerbungszyklen und Fristen; Bewerbende sollten aktuelle Termine daher stets direkt bei der jeweiligen Institution und dem gewählten Studiengang prüfen. |
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| Zypern | Zypern hat kein zentrales nationales Bewerbungsportal: Bewerbungen laufen direkt über das Zulassungsbüro der jeweiligen Hochschule, die ihre Fristen pro Programm und Studienbeginn selbst festlegt. Da nicht-EU-Studierende bzw. internationale Studierende nach der Zulassung zusätzlich Zeit für das Visums- und Aufenthaltstitelverfahren benötigen, wird eine frühzeitige Bewerbung dringend empfohlen. Die genauen Fristen sind stets auf der Bewerbungsseite der gewählten Hochschule zu prüfen. |
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| Estland | Die meisten estnischen Hochschulen nehmen Studierende einmal jährlich zum Herbstsemester auf (Ende August oder September). Die Bewerbungsfenster für das Herbstsemester liegen meist zwischen Januar und April, die frühesten Fristen einzelner Programme bereits Anfang bis Mitte März; Bewerbende aus Nicht-EU/EWR-Staaten haben in der Regel frühere Fristen als Bewerbende aus EU/EWR-Staaten, da für Visum und Aufenthaltserlaubnis mehr Vorlaufzeit nötig ist. Die meisten Bewerbungen laufen über das Portal DreamApply, einige Hochschulen haben jedoch ein eigenes, separates Zulassungsverfahren. Bewerbungsgebühren, soweit erhoben, liegen zwischen 0 und rund 120 EUR. Die genauen Termine variieren je nach Hochschule und Programm, daher sollten Bewerbende stets die jeweilige Programmseite prüfen. |
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| Slowakei | Eine einheitliche landesweite Bewerbungsfrist gibt es nicht: Jede Hochschule bzw. Fakultät legt ihren eigenen Zulassungszeitplan fest. Für fremdsprachige Programme gibt das Portal Study in Slovakia an, dass die Bewerbungsfrist von der jeweiligen Hochschule/Fakultät individuell festgelegt wird. Für slowakischsprachige Programme mit Beginn im September enden die Bewerbungsfristen meist Ende Februar oder im März, Aufnahmeprüfungen finden zwischen Juni und September statt; Kunsthochschulen schließen ihre Bewerbungsfrist bereits Ende November mit Aufnahmeprüfungen im Januar. Promotionsstudiengänge und englischsprachige Medizinprogramme folgen oft eigenen, teils früheren Zeitplänen – die genauen Termine sollten stets auf der Zulassungsseite der gewählten Fakultät geprüft werden. |
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| Slowenien | Die Hochschulen veröffentlichen ihre jährlichen Ausschreibungen (razpis za vpis) nach eigenem Zeitplan, koordiniert über das eVŠ-System: Ausschreibungen für Bachelor- und integrierte Masterstudiengänge (z. B. Medizin, Veterinärmedizin) erscheinen in der Regel spätestens Anfang Februar; Ausschreibungen für (grundständige) Masterstudiengänge in der Regel zwischen März und spätestens Anfang Juni; Ausschreibungen für Doktoratsstudiengänge in der Regel spätestens Anfang März. Jede Ausschreibung legt danach ihre eigene Bewerbungsfrist sowie eventuelle Aufnahmeprüfungs- oder Unterlagenfristen fest, die je nach Hochschule und Programm variieren - bitte immer die aktuelle Ausschreibung und das eVŠ-Portal direkt prüfen. |
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| Bulgarien | Es gibt kein einheitliches nationales Bewerbungsportal: Jede Hochschule führt ein eigenes Zulassungsverfahren mit eigenen Fristen durch; das Angebot akkreditierter Programme lässt sich über das offizielle Hochschulregister des Bildungsministeriums prüfen. Da allein die Bearbeitung des Visums Typ D nach der Zulassung mehrere Wochen dauern kann, wird Bewerber:innen aus Nicht-EU-Staaten empfohlen, sich möglichst frühzeitig und deutlich vor Beginn des Herbstsemesters zu bewerben, sobald eine Hochschule die Zulassung ausländischer Bewerber:innen für das gewünschte Programm bestätigt. |
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| Litauen | Es gibt keine einheitliche nationale Frist: Jede litauische Hochschule organisiert ihre Zulassung eigenständig und legt eigene Termine fest, wobei Bewerber:innen aus Nicht-EU-Staaten in der Regel früher dran sein müssen als EU-/EWR-Bewerber:innen, um Zeit für Dokumentenprüfung und das Aufenthaltstitelverfahren einzuplanen. Für den Studienstart im Herbst 2026 gelten beispielsweise an der VILNIUS TECH der 15. Juni für Nicht-EU-Bewerber:innen und der 1. August für EU-Bürger:innen und ukrainische Staatsangehörige, an der Vytautas-Magnus-Universität der 1. April (für Master auf den 1. Mai verlängert) sowie der 1. Mai für Bachelor bei Nicht-EU-/EFTA-Bewerber:innen und der 1. Juli für beide Stufen bei EU-/EFTA- und visumfreien Ländern, und an der Mykolas-Romeris-Universität der Zeitraum 1. Januar bis 1. Juni für Nicht-EU- sowie 1. Januar bis 24. Juli für EU-/EFTA-Bewerber:innen. Einzelne Studiengänge und Stipendienrunden schließen ihre Bewerbung teils noch früher, eine frühzeitige Bewerbung wird daher dringend empfohlen. |
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| Lettland | Jede Hochschule legt ihr eigenes Verfahren und ihre eigenen Fristen fest; typische Richtwerte sind: Studienbeginn im Herbstsemester Anfang Juni (Bewerbende aus Nicht-EU-Staaten/international) bis Anfang Juli (EU-/EWR-Bewerbende); Studienbeginn im Frühjahrssemester Mitte Oktober/Anfang November (Nicht-EU) bis Anfang Dezember (EU/EWR). Die genauen Termine sollten immer bei der gewählten Hochschule bestätigt werden, da Bewerbende aus Nicht-EU-Staaten wegen Visum- und Anerkennungsverfahren in der Regel mehr Vorlaufzeit benötigen. |
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| Luxemburg | Luxemburg verfügt über kein gemeinsames zentrales Bewerbungsportal: Jede Hochschule organisiert ihr Zulassungsverfahren eigenständig. An der Universität Luxemburg unterscheiden sich Bewerbungszeiträume und Fristen je nach Studiengang und werden auf der jeweiligen Programmseite bekanntgegeben; so war der Bewerbungszeitraum für die Aufnahme 2026/2027 zum Zeitpunkt der Recherche bereits abgelaufen, während die Bewerbung für das akademische Jahr 2027/2028 ab dem 1. Februar 2027 möglich sein sollte. Da Nicht-EU-Bewerbende vor der Einreise zusätzlich eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung und gegebenenfalls ein Visum vom Typ D benötigen, wird dringend empfohlen, sich so früh wie im gewählten Studiengang möglich zu bewerben und die Bearbeitungszeit für den Aufenthaltstitel einzuplanen. LUNEX University und Luxembourg School of Business führen eigene, hochschulspezifische Zulassungszeitpläne und Aufnahmetermine (z. B. einen Herbst-/September-Intake an der Luxembourg School of Business). |
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